Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermarktung von Produkten sowie die Erbringung von Serviceleistungen der Aquafinity AG.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aquafinity AG (nachfolgend „Aquafinity“) gelten gegenüber Unternehmern sowie Endabnehmern für den Verkauf von Hardware sowie für die Erbringung von Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Aquafinity ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Aquafinity den anderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen oder Dienstleistungen unwidersprochen ausführt oder erbringt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
a.) Angebote von Aquafinity sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet. Schriftliche und mündliche Bestellungen und andere Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch Aquafinity wirksam und verbindlich. Im Falle einer sofortigen Auslieferung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistung kann die Auftragsbestätigung durch die Übersendung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistung ersetzt werden. Die vertraglichen Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus der schriftlichen Vertragsdokumentation.
b.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten angebotene Preise ab Werk von dem jeweiligen vereinbarten Standort von Aquafinity oder der anderweitig vereinbarten Produktionsstätte, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Ab-Werk-Preis enthält keine Kosten für die Verpackung und den Versand. Dienstleistungen werden zu dem vereinbarten Tagessatz zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Mangels Vereinbarung gelten die bei Aquafinity jeweils aktuell üblichen Tagessätze. Darüber hinaus werden angefallene Reisekosten in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung vor Ort, für übliche Mahlzeiten und für den Transport vor Ort sowie sämtliche Nebenkosten in angemessener Höhe, die vor Ort oder auf der An- oder Abreise entstehen, zu tragen.
c.) Werden Arbeiten an Anlagen des Kunden ausgeführt, die eine Gefahr (u.a. toxisch, radioaktiv, biogefährdend) für das Personal von Aquafinity darstellen, bestätigt der Kunde schriftlich vor Beginn der Arbeiten, dass das System keine Stoffe enthält, die zu ansteckenden Krankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Schäden führen können (Dekontaminationserklärung).
d.) Für Hardwarebestellungen mit einem Nettowarenwert unter CHF 100 wird ein Kleinmengen- oder Mindermengenzuschlag von CHF 50 in Rechnung gestellt.
e.) Aquafinity behält sich Preisanpassungen vor, wenn die Lieferfrist nachträglich aus einem der in Ziff. 5.2 genannten Gründen verlängert wird, die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren oder Gesetze, Vorschriften, Auslegungs- oder Anwendungsgrundsätze eine Änderungen erfahren haben.
a.) Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und können schon vor Bereitstellung, Erbringung oder Auslieferung gestellt werden (Vorauszahlung).
b.) Aquafinity ist berechtigt, den Versand oder die Übergabe von unbezahlten Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen von der Bestellung einer Sicherheit, wie die Aushändigung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs oder der Übergabe einer Bankbürgschaft durch eine international anerkannte Bank, abhängig zu machen. Die Kosten für die Bestellung einer solchen Sicherheit trägt der Kunde. Es besteht keine Verpflichtung, unbezahlte Produkte oder Dienstleistungen an den Kunden vor Erhalt der geforderten Sicherheiten zu übergeben bzw. zu erbringen.
c.) Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format übersandt.
d.) Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Derartige Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des unbestrittenen Rechnungsbetrags.
e.) Bei Zahlungsverzug ist Aquafinity berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Aquafinity ist berechtigt, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.
f.) Zahlungen werden immer auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet, auch wenn der Kunde eine andere Bestimmung getroffen hat. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Aquafinity schriftlich anerkannt sind.
a.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW Incoterms® 2020 an dem jeweiligen vereinbarten Standort von Aquafinity oder der anderweitig vereinbarten Produktionsstätte.
b.) Soweit sich Aquafinity zum Versand von Produkten an den Kunden verpflichtet, ist Aquafinity berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. In diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Erfolgt der Versand der Produkte auf Wunsch des Bestellers später als ursprünglich vereinbart oder tritt eine Verzögerung aufgrund von Umständen ein, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, der ursprünglich für den Versand der Produkte vorgesehen war. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Produkte als für den Kunden auf dessen Risiko verwahrt.
c.) Der Versand der Produkte erfolgt prinzipiell ohne Transportversicherungsschutz, es sei denn, die Versicherung wurde auf Wunsch des Kunden ausdrücklich vereinbart. Die Kosten für den Versand sowie für die Verpackung und der Versicherung werden dem Kunden zusätzlich zu dem Ab-Werk-Preis berechnet.
d.) Soweit Aquafinity sich zum Versand der Produkte ins Ausland verpflichtet, stellt Aquafinity die Einhaltung der gesetzlichen Exportbestimmungen sicher. Die Einhaltung von Import- und Durchreisebestimmungen liegen im Verantwortungsbereich des Bestellers.
e.) Soweit Maschinen aufgrund von Übergrösse für die Verschiffung ungeeignet sind, ist Aquafinity berechtigt, Maschinen in einzelnen Komponenten zu versenden.
a.) Die Lieferfrist beginnt, sobald die vom Kunden erfolgte Order durch Aquafinity bestätigt worden ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kunden abgesandt worden ist.
b.) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
-) Wenn Aquafinity die Angaben, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde diese nachträglich abändert und damit Verzögerungen der Lieferung oder Leistung verursacht;
-) Wenn Hindernisse gem. Punkt 13 eintreten;
-) Wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Abnahme der Installation oder Dienstleistung erfolgt mit der kundenseitigen Unterschrift des Abnahme- oder Auftragsprotokolls.
a.) Die Produkte sowie Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Aquafinity.
b.) Werden im Eigentum von Aquafinity stehende Produkte wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so steht Aquafinity das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Rechnungswertes der Produkte zum Wert der Hauptsache zu.
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen Partei ausgehändigt hat. Die empfangende Partei wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der herausgebenden Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben wurden.
Soweit nicht ausdrücklich Inhalt des Verkaufsangebotes, ist der Aufbau sowie die Installation der Produkte beim Kunden nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.
Tritt der Kunden vor Vollendung / Abnahme des Werks vom Vertrag zurück, befreit ihn das nicht von der Pflicht zur Zahlung der Gesamtsumme des vereinbarten Preises, abzüglich der nachweislich durch Aquafinity ersparten externen Kosten (Kosten für Produkte oder Dienstleistungen Dritter). Erfolgt der Rücktritt des Kunden aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverstosses durch Aquafinity, kann der Kunde, anstatt Schadensersatz zu fordern, diese Gesamtsumme entsprechend des Anteils des betroffenen Produkts oder der betroffenen Dienstleistung reduzieren.
a.) Aquafinity leistet Garantie, dass die Produkte bei Lieferung den Bedingungen und Spezifikationen im Angebot und der Auftragsbestätigung entsprechen und dass die Dienstleistungen professionell und fachgerecht ausgeführt werden, wie es in der Branche unter ähnlichen Bedingungen üblicherweise erwartet werden kann. Eine Garantieleistung für weitere Produkteigenschaften oder Anforderungen wird nicht übernommen. Insbesondere wird keine Eignung des Produkts für bestimmte Verwendungen zugesagt.
b.) Eine Mängelrüge muss unverzüglich und schriftlich nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Aquafinity wird alle Teile der Lieferungen, die vor dem Ablauf des Garantiezeitraums aufgrund von schlechtem Material, einem Konstruktionsfehler oder schlechter Arbeitsausführung als mangelhaft befunden werden, so bald wie möglich nach Wahl von Aquafinity nachbessern oder ersetzen. Falls nicht anders vereinbart, schickt der Kunde die mangelhaften Produkte oder deren mangelhaften Teile zurück an Aquafinity. Die Versandkosten trägt Aquafinity, es sei denn, es stellt sich später heraus, dass das Produkt frei von Mängeln war. Sofern die Mängelbeseitigung ganz oder teilweise scheitert, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sind die Mängel so gravierend, dass eine Reparatur nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens möglich ist und die Produkte so nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden können bzw. die Nutzung nur eingeschränkt möglich ist, so ist der Kunde zur Verweigerung der Nachbesserung berechtigt.
c.) Wenn der Kunde eine Mängelrüge geltend macht aber kein Mangel, für welchen Aquafinity einzustehen hat, gefunden wird, ist Aquafinity berechtigt, von dem Kunden die Erstattung der durch die Mängelrüge entstandenen Kosten zu verlangen.
d.) Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln, welche durch (1) natürlichen Verschleiss, (2) Anwendung für andere Zwecke als den eigentlichen, (3) falsche oder unsachgemässe Aufstellung, Montage oder Installation, (4) Abweichungen von den Installations- oder Montageanweisungen oder der Produktdokumentation, (5) unsachgemässe Handhabung oder Behandlung, (6) Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder (7) unsachgemässe Änderungs- oder Instandhaltungsmassnahmen entstehen oder entstanden sind.
e.) Die Verjährungsfrist für Garantieansprüche beträgt 12 Monate beginnend mit dem Lieferdatum des Produkts und 3 Monate ab Erbringung der Dienstleistung.
f.) Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln sind bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen aufden in Ziffer 11 festgelegten Rahmen beschränkt.
a.) Für Schadensersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Aquafinity bis zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch für die schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte („Kardinalpflicht“). Abweichend davon besteht bei Verzug die Haftung bis zur Höhe von 5 % des Werts der verspäteten Lieferung oder Leistung. Die Haftung für Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
b.) Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.1 gelten nicht bei:
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln;
- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- Verletzung von Garantien;
- Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
c.) Die Haftung von Aquafinity im Falle von Lieferungen an oder Servicearbeiten für die Atomindustrie, Luft- und Raumfahrt ist ausgeschlossen.
d.) Die vorstehenden Haftungsregelungen finden auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Aquafinity Anwendung.
Bei unvorhergesehenen, mit zumutbaren Mitteln für Aquafinity oder ihre Unterlieferanten nicht abwendbaren Ereignissen, die auch Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und Verfügungen von hoher Hand einschliessen, ruhen die Liefer-, Leistungs- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen. Vorbezeichnete Umstände sind auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges eintreten.
Aquafinity kann ihre Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch ein anderes Unternehmen erfüllen lassen.
Aquafinity verarbeitet vom Kunden bereitgestellte personenbezogene Daten. Weiterführende Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten enthält der Datenschutzhinweis von Aquafinity, welcher jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird und in unserem Datenschutzhinweis jederzeit in seiner aktuellen Fassung abrufbar ist.
Die AGB wurden stehen in drei (3) Sprachversionen, Deutsch, Französisch und Englisch, zur Verfügung. Im Falle von Diskrepanzen zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Version massgeblich.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle vertraglichen oder mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Turgi.